Wohnbauförderung und Sozialwohnungen: Verteilung für 2019 steht

Wohnbauförderung und Sozialwohnungen: Verteilung für 2019 steht

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Durch die Wohnbauförderung, die heuer 30,34 Millionen Euro ausmacht, und das Bereitstellen von 366 Sozialwohnungen wollen wir noch mehr Menschen in Südtirol leistbares Wohnen ermöglichen“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher am 12. März im Anschluss an die Regierungssitzung.

Die Landesregierung hat die Finanzmittel und den Verteilungsschlüssel für den geförderten Wohnbau sowie die Aufteilung der verfügbaren oder frei gewordenen Sozialwohnungen des Landeswohnbauinstituts WoBi jeweils im Hinblick auf EU- und Nicht-EU-Bürger bestimmt. Über beide Aufteilungen entscheidet die Landesregierung Jahr für Jahr.

„Um einen Ausgleich zu schaffen, werden bei der Verteilung zum einen die zahlenmäßige Stärke der EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger in Südtirol und zum anderen der Bedarf der Zielgruppe, also die zugelassenen Gesuche, herangezogen“, erklärte Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg. „Leistbares Wohnen ermöglichen, sei es durch einen Zuschuss beim Bauen, Kaufen oder Sanieren, sei es durch das Bereitstellen von preisgünstigen Wohnungen, trägt immer auch zur Entwicklung der Gesellschaft und des Landes bei – nach wie vor haben durch diese Maßnahmen des Landes vor allem die drei Sprachgruppen in Südtirol Vorteile“, unterstrich die Landesrätin.

„Um einen Ausgleich zu schaffen, wird bei der Verteilung zum einen die zahlenmäßige Stärke der EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger in Südtirol und zum anderen der Bedarf der Zielgruppe, also die zugelassenen Gesuche, herangezogen“, erklärte Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg. „Leistbares Wohnen ermöglichen, sei es durch einen Zuschuss beim Bauen, Kaufen oder Sanieren, sei es durch das Bereitstellen von preisgünstigen Wohnungen, trägt immer auch zur Entwicklung der Gesellschaft und des Landes bei – nach wie vor haben durch diese Maßnahmen des Landes vor allem die drei Sprachgruppen in Südtirol Vorteile“, unterstrich die Landesrätin.

Laut ASTAT waren zu Jahresende 2017 in Südtirol 527.750 Bürger ansässig. Davon waren 495.840 EU-Bürger, was einem Bevölkerungsanteil von 93,95 Prozent entspricht. Zu dieser größten Bevölkerungsgruppe zählen vor allem Südtiroler der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe sowie eine kleinere Gruppe von Bürgern aus anderen Regionen Italiens und anderen europäischen Ländern, die in Südtirol leben. Die Nicht-EU-Bürger machen mit 31.910 Personen 6,05 Prozent der Ansässigen aus.

Was den Bedarf an Wohnbauförderungen betrifft, so liegt dieser bei den Nicht-EU-Bürgern mit insgesamt 32 genehmigten Ansuchen bei 2,46 Prozent. Die EU-Bürger haben mit 1267 hingegen 97,54 Prozent der genehmigten Gesuche vorgelegt. 2017 wurden insgesamt 1299 Gesuche genehmigt. Daraus ergibt sich der Verteilungsschlüssel für 2019, nach dem 94,85 Prozent der Mittel für die Wohnbauförderung an EU-Bürger gehen, was rund 28,78 Millionen Euro entspricht. 5,15 Prozent der Mittel für Wohnbauförderungen und somit rund 1,56 Millionen Euro werden Nicht-EU-Bürgern zugewiesen.

Leicht überproportional ist der Bedarf an Sozialwohnungen bei den Nicht-EU-Bürgern mit 29,21 Prozent (234 Ansuchen) der insgesamt 801 genehmigten Ansuchen mit mindestens 25 Punkten. Die EU-Bürger haben hingegen mit 567 Ansuchen 70,79 Prozent der genehmigten Gesuche vorgelegt. Daraus ergibt sich der Verteilungsschlüssel nach dem 88,16 Prozent der Sozialwohnungen (323) an EU-Bürger und 11,84 Prozent der Sozialwohnungen (43) an Nicht-EU-Bürger zugewiesen werden.

Quelle: LPA

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